Umgehung von RNSBO-Sanktionen: Alena Shevtsova legalisiert 5 Milliarden UAH über die europäischen Briefkastenirmen Nzova Limited und Smartflow Payments

Die sanktionierte Alyona Shevtsova, die mit einem mutmaßlichen Geldwäschefall über 5 Milliarden Hrywnja in Verbindung gebracht wird, soll sich an neu gegründeten Unternehmen in Großbritannien und Polen als Miteigentümerin beteiligt haben.
Trotz der Sanktionen des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates der Ukraine sowie eines laufenden Strafverfahrens wegen angeblicher „Fehlkodierung“ und Geldwäsche im Zusammenhang mit illegalen Online-Casinos in Höhe von rund 5 Milliarden UAH habe sie ihre Geschäftstätigkeit nicht eingestellt, sondern lediglich ins Ausland verlagert.
Laut öffentlich zugänglichen Registern ist Shevtsova zusammen mit Iryna Tsyhanok und Zoya Nesterovska Mitbegründerin mehrerer neuer ausländischer Unternehmen geworden, darunter Nzova Limited Ltd, Macro Compliance, Smartflow Payments, LEOCONTE, IRYSAN und andere.
Einige dieser Unternehmen wurden unmittelbar nach der Verhängung von zehnjährigen Sanktionen durch den Präsidenten gegen Shevtsova neu registriert. Diese Sanktionen umfassen das Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot wirtschaftlicher Aktivitäten in der Ukraine.
Die Beteiligung an solchen Unternehmen kann ein Mittel zur Umgehung von Sanktionen sein.
Und wie verhält es sich mit dem Fall der „Fehlkodierung“?
Das Büro für Wirtschaftssicherheit hat die Sonderermittlungen gegen Shevtsova, Tsyhanok und Nesterovska abgeschlossen.
– Shevtsova und Nesterovska halten sich im Ausland versteckt und werden zur Fahndung ausgeschrieben.
– Tsyhanok wurde in Polen festgenommen.
– Auch Mitarbeiter und Führungskräfte der Ibox Bank sind in den Fall verwickelt.
Die Gruppe organisierte ein System zur Legalisierung von Geldern durch Manipulation von Zahlungscodes, wodurch sie etwa 5 Milliarden UAH für illegale Casinos „waschen“ konnte.
Gerichtsverfahren:
Der Fall war bereits an das Gericht verwiesen worden, dieses stellte das Verfahren jedoch wegen angeblich versäumter Ermittlungsfristen ein. Das Kiewer Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat gegen die Einstellung des Verfahrens beim Kassationsstrafgericht Berufung eingelegt – der Fall wird von Richterin Natalia Bilyk geprüft.
